Teilnahmebedingungen

für Seminare der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg und der angeschlossenen Institutionen

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten zwischen der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg und Teilnehmern/-innen für alle Bildungs-maßnahmen, die durch die Kreishandwerkerschaft als Veranstalter durchgeführt werden. Grundlage ist das jeweils aktuell veröffentlichte Weiterbildungsangebot.
Im Falle der Förderung durch Dritte (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Berufsförderungsdienst o.a.) gelten zusätzliche Teilnahmebedingungen, die bei dem jeweiligen Förderträger zu erfragen sind.

2. Anmeldung

Eine Anmeldung hat auf dem Anmeldeformular der Kreishandwerkerschaft in Schriftform zu erfolgen und ist für den Teilnehmer verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Vor Lehrgangsbeginn erhält der/die Teilnehmer/-in eine Terminbestätigung mit weiteren Hinweisen zum Lehrgang.
Nach erfolgter Anmeldung ist ein eventueller Wohnortwechsel des Teilnehmers der Teilnehmerin dem Veranstalter umgehend mitzuteilen.
Kommt ein Vertragsabschluss über das Internet zustande, so kann der/die Teilnehmer/-in, sofern es sich um einen Verbraucher handelt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen.

3. Zulassung zur Prüfung

Sofern für die Lehrgangsteilnahme bzw. die Zulassung zur Abschlussprüfung eines Lehrganges besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, muss der Teilnehmer diese erfüllen. Die für die Feststellung der eventuellen Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang und zu den Prüfungen erforderlichen Nachweise sind dem Veranstalter rechtzeitig und vollständig vorzulegen. Die Teilnahme an einem Lehrgang/Seminar begründet noch nicht den Anspruch auf eine etwaige Prüfungszulassung. Eventuelle Zulassungsbedingungen sind den einzelnen Lehrgangsangeboten zu entnehmen oder beim Veranstalter zu erfragen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Teilnahme an den Lehrgängen ist gebührenpflichtig.

4.2 Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist Teilzahlung möglich. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten/Stunden berechtig nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Bei Verspäteter Zahlung kann der Teilnehmer von der Lehrveranstaltung ausgeschlossen werden.

4.3 Wird die Begleichung der Gebühren von einem Dritten übernommen, bleibt der/die Teilnehmer/-in zur Zahlung verpflichtet, sofern kein Zahlungseingang durch den Dritten erfolgt.

5. Durchführung der Lehrgänge

5.1 Die Lehrgänge der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg finden in der Regel in den Räumen des Berufsbildungszentrums in Korbach statt.

5.2 Die Hausordnung des Berufsbildungszentrums ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Der/Die Lehrgangsteilnehmer/in erkennt diese an. Die Hausordnung ist im BBZ während der üblichen Geschäftszeiten einzusehen.

5.3 Durchführung und Ort der Lehrgänge sind an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl können die Lehrgänge zeitlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Ersatz- oder Schadenersatzansprüche an die Kreishandwerkerschaft sind ausgeschlossen. Die Kreishandwerkerschaft behält sich vor, Lehrpläne, Stundenpläne sowie den Einsatz von Ausbildungspersonal vor und/oder während der Lehrgänge aus zwingenden Gründen zu ändern. Bei Änderungen wird sich die Kreishandwerkerschaft bemühen, die Belange der Teilnehmer/-innen zu berücksichtigen. Die genannten Änderungen berechtigen den/die Teilnehmer/-in nicht zu einer kostenfreien Kündigung, Rücktritt oder Minderung der Lehrgangsgebühren.

6. Kündigung

6.1 Widerruf und Kündigungen sind nur in schriftlicher Form wirksam. Für die Fristberechnung der Kündigung gilt das Eingangsdatum des Schreibens bei der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg. Die Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Widerruf und Kündigung nicht befugt.

6.2 Sollte ein/e Seminarteilnehmer/in seine/ihre Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen/widerrufen, so werden unabhängig vom Grund seiner/ihrer Absage Teilnehmergebühren fällig in Höhe von:

  • 0 % wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in genannt wird
  • 50 % wenn die Absage zwischen 30 und 15 Tage vor Seminarbeginn erfolgt
  • 70 % wenn die Absage zwischen 14 und 7 Tagen vor Seminarbeginn erfolgt.

Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Seminargebühr fällig. Wenn eine Umbuchung zu einem anderen Termin bzw. die Absage früher als 4 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro fällig.
Bei mehrteiligen Seminaren ist die Absage zu einzelnen Seminaren nicht möglich! Es wird bei Nichtteilnahme an einzelnen Seminarteilen die gesamte Seminargebühr fällig.

7. Ausschluss

Der Veranstalter kann den/die Teilnehmer/-in, der/die die jeweiligen Lehrgangsgebühren oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ausschließen. Ein Ausschluss kommt des weiteren in Betracht, wenn der/die Teilnehmer/-in vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine/ihre Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er/sie haben einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren gegenüber dem Veranstalter; der Lehrgang wird nach Punkt 6 dieser Teilnahmebedingungen abgerechnet.

8. Haftung

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmern während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur in von ihm oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Fällen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Die Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg ist berechtigt, die mit der Anmeldung übermittelten personen- und betriebsbezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung bzw. Abwicklung des Lehrgangs erforderlich ist. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden dabei Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrgangs über die erfolgte oder nichterfolgte Teilnahme und die Zahlung der Teilnahmegebühr die fördernde Stelle unterrichtet werden kann.

10. Copyright

Kursunterlagen, die Bestandteil des Kurses sind und in das Eigentum der Teilnehmerin / des Teilnehmers übergehen, dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Kreishandwerkerschaft nicht vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Weitergabe verwendet werden. Alle sonstigen Unterlagen, die zur Durchführung des Kurses verwendet werden, bleiben Eigentum der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg. Alle Rechte bleiben der Kreishandwerkerschaft vorbehalten.

11. Sonstiges

Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort ist die Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg. Gerichtsstand ist Korbach.

Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Seminargebühr fällig. Wenn eine Umbuchung zu einem anderen Termin bzw. die Absage früher als 4 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro fällig.
Bei mehrteiligen Seminaren ist die Absage zu einzelnen Seminaren nicht möglich! Es wird bei Nichtteilnahme an einzelnen Seminarteilen die gesamte Seminargebühr fällig.