Innungen Waldeck-Frankenberg
Die Mitgliedschaft in einer Innung ist für Handwerksbetriebe freiwillig; dagegen ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer obligatorisch. In Waldeck-Frankenberg gibt es gegenwärtig 12 verschiedene Innungen mit ca. 700 Mitgliedsbetrieben.
Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind:
- Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
- Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
- Bildung von Prüfungsausschüssen und Abnahme von Gesellenprüfungen nach § 33 Handwerksordnung im Auftrag der Handwerkskammer.
- Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
- Erstellung von Gutachten und Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.
Die Rechtsform der Innungen ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammern.
Die Innungen eines Stadt- oder Landkreises oder innerhalb eines anderen von der zuständigen Handwerkskammer zugelassenen Bereiches bilden die Kreishandwerkerschaft. Innungen, welche keine eigene Geschäftsstelle einrichten, können die Geschäftsführung der jeweils zuständigen Kreishandwerkerschaft übertragen.
Vorstandsvorsitzender der Innung ist der Obermeister, dessen Stellvertreter der stv. Obermeister. Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Beauftragte für Bildung (früher Lehrlingswart). Er fungiert problemlösend als Bindeglied zwischen den Lehrlingen/Auszubildenden und den ausbildenden Betrieben eines Gewerkes. Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. B. den Gesellenprüfungsausschuss, der das gesamte Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich regelt, oder etwa den Berufsbildungsausschuss, der die Politik in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner kann es einen Fachbeirat geben, der für alle fachlichen Fragen als kompetente Anlaufstelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss und diverse (Streit-)Schlichtungsausschüsse.
Die Innungen eines oder mehrerer Bundesländer und eines Handwerks können sich zu Landesinnungsverbänden zusammenschließen; an ihrer Spitze steht der Landesinnungsmeister. Diese Verbände sind juristische Personen des Privatrechts und haben meist die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Dachorganisationen der Innungen auf Bundesebene sind die Bundesinnungsverbände bzw. Zentralfachverbände, die sich durch Zusammenschluss von Innungen und möglicherweise bestehenden Landesinnungsverbänden bilden können. Der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) als Zusammenschluss der Zentralfachverbände wiederum ist der bundesweite Arbeitgeberverband des Handwerks in Deutschland (siehe auch Deutscher Handwerkskammertag).