Praxisnahe Brandschutzhelferschulung mit erfahrenen Referenten

Feuerlöscher-Übungen gehören zum festen Bestandteil der Schulungen

 
Frankenberg. Mit dem qualifizierten Ausbilder Jens Golchert der Firma Golchert Brandschutz (Bad Wildungen) schulte die Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg ihre Innungsbetriebe in Sachen Brandschutz. Der Tageslehrgang fand in den Räumen und auf dem Parkplatzgelände der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg in der Geschäftsstelle Frankenberg statt.
 
Im theoretischen Teil wurden die Teilnehmer im vorbeugenden Brandschutz unterrichtet und in den physikalischen Grundlagen von Verbrennungsvorgängen geschult. Wie verhalte ich mich im Brandfall richtig? Brandschutzhelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten, wirken bei der Hausalarmierung mit, bedienen die Brandschutzeinrichtungen, helfen bei der Rettung und organisieren die Räumung.
Im praktischen Teil lernten sie, sich im Brandfall richtig zu verhalten und Brände mit Feuerlöschern zu bekämpfen. Bei der Praxisschulung kamen Wasser- und Co² -Löscher sowie Wandhydranten bei verschiedenen Brandszenarien zum Einsatz. Jens Golchert erklärte die Konstruktion der Feuerlöscher und wie die Teilnehmer diese korrekt einsetzen.
 
Golchert schildert, „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Betrieben sind nach eigenen Angaben oft nicht in der Lage, einen Feuerlöscher bei einem Entstehungsbrand richtig und effektiv einzusetzen. Das richtige Verhalten im Brandfall, die Gefahren, die bestehen, wenn Flucht und Rettungswege verstellt sind, können sehr häufig auf das Fehlen von wichtigen Grundkenntnissen zurückführen.“
 
Golchert empfiehlt alle drei bis fünf Jahre die Schulung zu wiederholen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt dies ebenso.
 
Aus der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens ergibt sich die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern / Evakuierungshelfern. Die DGUV Information 205-023 regelt dabei den Anteil der Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer für die Gefährdungsstufen nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist bei einer normalen Brandgefährdung in der Regel ausreichend.
 
„Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Wir tragen die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit. Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen sind wir als Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache“, betont Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg Kai Bremmer.
 
 
Bild: Auf dem Parkplatz der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg, Geschäftsstelle Frankenberg, hat jeder Teilnehmer eine Übung mit einem Feuerlöscher gemacht. Dozent Jens Golchert rechts im Bild.

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