Endlich Meisterin / Meister im Handwerk werden!

Zuschüsse so hoch wie nie!

Nach der Gesellenprüfung noch den Meistertitel zu machen, bringt viele Vorteile mit sich.
Der Handwerksmeister ist Führungskraft, Ausbilder und Selbstständiger – ein unternehmerischer Generalist. Er muss über Produkte und Strategien entscheiden, Marketingmaßnahmen planen, Preise festsetzen und darf dabei nicht den Kundenkontakt verlieren.

„Die sichersten Wertpapiere gibt es immer noch im Handwerk!“

Grundvoraussetzung für die Qualität handwerklicher Arbeit sind eine gute, praxisbezogene Ausbildung und ein zeitgemäßer Wissensstand. Im Rahmen der Ausbildung zum Handwerksmeister wird Fachpraxis, Fachtheorie, in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen sowie pädagogischen Fächern unterrichtet. Durch den Erwerb des Meistertitels hat man die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen bzw. einen Betrieb zu übernehmen. Durch die höhere Qualifikation erwirbt man zudem bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus bekommt man mit dem Meistertitel die Hochschulzugangsberechtigung in Hessen.

Wer darf sich zum Meister anmelden?
Voraussetzung ist eine bestandene Gesellenprüfung. Die Fortbildung zum Meister kann direkt an die Ausbildung anschließen.

Wie läuft Meisterfortbildung ab?
Die Meisterprüfung gliedert sich in vier selbstständige Prüfungsteile:

Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten.
Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk.
Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse.
Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
Am Ende jedes Teils finden die Prüfungen statt.

Was kostet der Meistertitel?
Viele Handwerker lassen sich von den Kosten der Weiterbildung abschrecken. Doch die Förderung ist so hoch wie nie!

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann man einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro.

Seit dem 01. August 2020 erhält man 50 Proznt der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme stellt die KfW ein Angebot über ein zinsgünstiges Bankdarlehen bereit.

Zudem werden auf Antrag bei bestandener Prüfung seit dem 01. August 2020 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Die Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen?
Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort waren zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen gelegen? Dann gibt es noch eine gute Nachricht: Es besteht ein Anspruch auf die Aufstiegsprämie des Landes Hessen in Höhe von 1.000 Euro.

Weiterbildungsstipendium
Die Bundesregierung unterstützt gezielt mit einem Weiterbildungsstipendium begabte junge Absolventinnen und Absolventen in einer Weiterbildung. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Eine Beratung bietet die Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg, Christian-Paul-Str. 5, 34497 Korbach an.

Zudem werden die Meisterkurse Elektro, Kfz und Friseur Teil I+II sowie die Meisterkurse Teil III und Teil IV im Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft angeboten. Terminvereinbarungen und Anmeldungen unter Telefon 05631 9535-100. Informationen gibt es auch auf der Website https://khkb.de/ Aus&Weiterbildung / Schulung&Fortbildung.

 

Foto: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Meisterkurses vom letzten Jahr -Berufspädagogischer Teil (IV), Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Gerhard Brühl rechts im Bild.

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