Ruhetage an Ostern?!

Liebe Betriebe,

uns haben bereits einige Anfragen zu den geplanten Ruhetagen rund um die Osterfeiertage erreicht. Leider können wir im Augenblick noch keine konkrete Aussage machen, was die vorgesehenen Ruhetage für unsere Handwerksbetriebe bedeuten (bezüglich Fortführung der Tätigkeit und arbeitsrechtlicher Behandlung evtl. „Ruhetage“). Sobald die konkreten Verordnungen veröffentlicht sind, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg

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