Information für die Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung

Unternehmensführung/ KfW-Schnellkredit 2020: Beantragung ab dem 15. April 2020

Wir beziehen uns auf unser Rundschreiben U-079-2020 mit dem wir Sie über den Beschluss der Bundesregierung zur Einführung eines KfW-Schnellkredits für den Mittelstand informiert haben.
Dieser kann ab dem 15. April 2020 bei den Banken und Sparkassen beantragt werden.
Aktuelle Informationen zum Kredit finden Sie auf der Internetseite der KfW:


https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/

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