Coronabedingter Ausfall von Arbeitskräften – Ansprüche auf Entgelt und Erstattungen

Die hohe Anzahl an Infektionen mit dem Coronavirus kann auch für Unternehmen des Fleischerhandwerks Folgen haben. Das Vorgehen der Gesundheitsämter und die Reichweite der angeordneten Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Virus sind dabei nicht einheitlich.

Ein möglicher Ausfall von Arbeitskräften verschärft nicht nur die angespannte Personalsituation, sondern führt unter Umständen auch zu weiteren finanziellen Belastungen der Unternehmen. Im Folgenden werden die wesentlichen Fallgestaltungen, die Ansprüche der Arbeit-nehmer und Erstattungsmöglichkeiten zugunsten der Arbeitgeber dargestellt. Welche Ansprüche bestehen, bleibt eine Frage des Einzelfalls.

Eine ausführliches Dokument finden sie in der unten angehängten PDF-Datei

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