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Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg


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Förderungsmöglichkeiten

Hinweis: Förderung möglich

Bei allen Lehrgängen/ Seminarbeschreibungen mit diesem Kennzeichen ist eine finanzielle Förderung möglich.

Akkreditierung

Das Berufsbildungszentrum ist akkreditiert. Für verschiedene Fortbildungen ist die Akkreditierung beim Institut für Qualitätssicherung beantragt bzw. erfolgt.

Finanzielle Förderung

1. Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz(AFBG) – sogenanntes. „Meister-BaföG“

Teilnehmer an Meistervorbereitungslehrgängen können Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BaföG) bekommen. Nach dem Gesetz ist ein Rechtsanspruch für die Gewährleistung zinsgünstiger Darlehen bis zu 10.226,00 Euro für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr geregelt, davon 30,5% als Zuschuss, Restbetrag als Darlehen. Weiterhin wird für Teilnehmer an Lehrgangsveranstaltungen in Vollzeitform neben dem Darlehen ein Unterhaltszuschuss pro Monat gewährt. Die Gesamthöhe des Unterhaltszuschusses richtet sich nach Familienstand, Einkommen und Vermögen. Das Meister BaföG wird nur einmal gewährt. Förderfähig sind sowohl Vollzeit- wie auch Teilzeitmassnahmen. Teilnehmern, die nach Abschluss der Meisterprüfung ein Unternehmen gründen, wird unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70% des Darlehens erlassen. Die Beantragung erfolgt durch den Teilnehmer, Anträge sind in Hessen bei den BaföG-Stellen der Universitäten zu stellen.

2. Qualifizierungsschecks

Förderung der beruflichen Erstausbildung – Förderung der überbetrieblichen Ausbildung – Förderung der beruflichen Weiterbildung

Art und Umfang der Förderung:

  • 50 % der direkten Kosten von Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
  • höchstens 500,00 Euro und 1 x pro Jahr.

    3. Förderung durch die Arbeitsagentur/ARGE

    Wir sind eine anerkannte Einrichtung für Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit/ARGE. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem für Sie zuständigen Berater in Verbindung.

    4. Begabtenförderung

    Das Ziel der Förderung ist die persönliche und berufliche Entfaltung begabter und leistungsfähiger junger Menschen.
    Gefördert wird:

    1. wer eine Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich mit min. 87 Punkten bzw. der Note 1,9 oder besser abgeschlossen hat
    2. oder an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb mit Erfolg teilgenommen hat
  1. und jünger als 25 Jahre ist

    Die Förderung kann max. 3 Jahre mit bis zu 1.700,00 Euro pro Jahr gefördert werden (bei einem Eigenanteil von 20 % pro Maßnahme, höchstens aber 180,00 Euro pro Jahr).

    5. Fördermöglichkeiten für Soldaten

    während der Dienstzeit können Soldaten auf Zeit nach §7 des Soldatenversorgungsgesetzes und Grundwehrdienstleistende nach den Richtlinien zur Berufsförderung für Grundwehrdienstleistende gefördert werden. Der Antrag ist jeweils rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst zu stellen.

    Bitte sprechen sie uns an, gemeinsam finden wir die passende finanzielle Fördermöglichkeit.

    Kontakt:

    Elke Zarges

    Elke Zarges
    Fort- u. Weiterbildung, Ülu
    Christian-Paul-Str. 5
    34497 Korbach
    Telefon 05631 9535 211
    Fax 05631 9535 7211
    Email zarges@bbz-korbach.de
    VCard Outlook-VCard

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    Der Qualifizierungsscheck - neue Fördermöglichkeiten für Sie!

    Logo: Qualifizierungsscheck - Weil Du mehr kannst

    Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ ein.

    Der Qualifizierungsscheck unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen bis zu 250 Personen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind und soll damit dazu beitragen die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.

    Im Rahmen einer Anteilsfinanzierung werden 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 500 EUR pro Person und Jahr gefördert. Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten der Weiterbildung (das heißt Teilnahme- und eventuell Prüfungsgebühren). Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

    Jede Förderungsberechtigte und jeder Förderungsberechtigte kann pro Jahr einen Qualifizierungsscheck erhalten. Gegenstand des Förderinstruments Qualifizierungsschecks sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Bildungsanbieter angeboten werden und der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.

    Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche Bildungsberatung, die für die Beratenen kostenlos ist. Durch diese Vorgabe wird die Wichtigkeit der Bildungsberatung betont, um die Auswahl einer gezielten Weiterbildung aus der breiten Angebotspalette sicher zu stellen. Als Ergebnis des Beratungsgesprächs werden Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme und in Frage kommende Weiterbildungsanbieter festgelegt.

    Diese Bildungsberatung können Sie bei uns in der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg, bei der Qualifizierungsoffensive Waldeck-Frankenberg oder in unseren Beratungsstellen Step by Step in Bad Wildungen, Bad Arolsen und Frankenberg bekommen. Oder wir kommen zu Ihnen in den Betrieb. Weiterbildung Hessen e.V. übernimmt als neutrale Einrichtung die Organisation und Abwicklung des Förderinstruments Qualifizierungsschecks.

    Kontakt:

    Elke Zarges

    Elke Zarges
    Fort- u. Weiterbildung, Ülu
    Christian-Paul-Str. 5
    34497 Korbach
    Telefon 05631 9535 211
    Fax 05631 9535 7211
    Email zarges@bbz-korbach.de
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