Ausbildung in Partnerschaft (AIP)
In Kooperation mit mehreren Ausbildungspartnern wird kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit gegeben, Nachwuchs auszubilden, auch wenn sie nicht alle Bereiche der Ausbildung abdecken können. Die fehlenden Ausbildungsteile werden von einem Partnerbetrieb übernommen.
Vorteile für die Ausbildungsbetriebe sind dabei:
- Entlastung bei der Ausbildung „betriebsfremder“ Inhalte
- Gegenseitige Ergänzung in der Ausbildung
- Unterstützung bei der Akquisition von Auszubildenden
- Intensive zusätzliche Schulung und Fortbildung der Auszubildenden
- Unterstützung der Betriebe bei auftretenden Problemen
- Ausbildungspartner können Betriebe der Industrie, als auch Handwerksbetriebe gleicher, sowie unterschiedliche Gewerke sein.
Grundsätzliche Voraussetzung für eine Teilnahme am Programm ist, dass der Stammbetrieb entweder
- erstmalig ausbildet, oder
- erstmalig in einem vorher noch nicht ausgebildetem Beruf ausbildet, oder
- aus fachlichen Gründen im angebotenen Ausbildungsberuf nicht alleine ausbilden kann, oder
- es sich um einen zusätzlichen Ausbildungsplatz handelt (im Vergleich zum durchschnittlichen Bestand der vorangegangen drei Jahre)
Die Mitarbeiter des AIP-Projekts erarbeiten Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze. Dies geschieht hier im Idealfall durch Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen mindestens drei Ausbildungspartnern: Den eigentlichen Ausbildungsbetrieb als Stammbetrieb A, einen weiteren, beliebigen Betrieb als Kooperationspartner B sowie das Berufsförderungswerk des Handwerks (BFH) als Koordinationsbetrieb C.
weitere Informationen
Kontakt:

Tanja Seraphin
TOPAS, AiP
Christian-Paul-Str. 5
34497 Korbach
05631 9535 182
05631 9535 7182
0162 1840250
seraphin@khkb.de
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