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Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg

Qualität hat ein Zertifikat: Der Meisterbrief

Der Handwerksmeister ist Führungskraft, Ausbilder und Selbstständiger – ein unternehmerischer Generalist. Er muss über Produkte und Strategien entscheiden, Marketingmaßnahmen planen, Preise festsetzten und darf dabei nicht den Kundenkontakt verlieren.

Grundvoraussetzung für die Qualität handwerklicher Arbeit sind eine gute, praxisbezogene Ausbildung und ein zeitgemäßer Wissensstand.

Im Rahmen der Ausbildung zum Handwerksmeister werden Sie in der Fachpraxis, Fachtheorie, in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen sowie pädagogischen Fächern unterrichtet.

Durch den Erwerb des Meistertitels

haben Sie die Möglichkeit sich selbstständig zu machen bzw. einen Betrieb zu übernehmen. Sie haben durch die höhere Qualifikation zudem bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus erlangen Sie mit dem Meistertitel die Hochschulzugangsberechtigung in Hessen.

Der Weg zum/zur Meister/in

Die Meisterprüfung wird durch staatliche Meisterprüfungsausschüsse abgenommen und besteht aus vier Prüfungsteilen:

Teil I Praktische Prüfung
Teil II Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Meisterprüfung in einem zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er/sie die Meisterprüfung ablegen will oder einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.

Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als zwei Jahre gefordert werden.

Ein Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist in jedem Fall über die Handwerkskammer Kassel zu stellen.

Prüfungsgebühren HWK (Stand November 2007)

Prüfungsgebühren HWK (Stand November 2007):
a)Teil I, Teil II, Teil III, je Prüfungsteil 320,00 Euro
Teil IV220,00 Euro
b) Gleichzeitige Ablegung von Prüfungsteilen Teil I und II560,00 Euro
von Teil III und IV460,00 Euro

Vorbereitung auf die Meisterprüfung

Erfahrene Dozenten ermöglichen eine gezielte Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Die Kurse finden in den Schulungsräumen in unserem Berufsbildungszentrum statt.

Kontakt:

Elke Zarges

Elke Zarges
Fort- u. Weiterbildung, Ülu
Christian-Paul-Str. 5
34497 Korbach
Telefon 05631 9535 211
Fax 05631 9535 7211
Email zarges@bbz-korbach.de
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